Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Autofahrer, der den Rasertatbestand um 1 km/h erfüllt hat, zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Erklärung des Beschuldigten, er sei unbewusst so schnell gefahren, folgte das Gericht nicht.
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Autofahrer, der den Raser tatbestand um 1 km/h erfüllt hat, zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Erklärung des Beschuldigten, er sei unbewusst so schnell gefahren, folgte das Gericht nicht.Der Automobilist fuhr mit überhöhtem Tempo auch über einen Fussgängerstreifen.
Die Messstelle befand sich 376 Meter nach der Tempo-50-Tafel. Auf diese folgte eine Verengung der Fahrbahn, welche die Lenker zum Abbremsen bringen soll. Zudem gab es auf der Strecke einen Fussgängerstreifen. Am Prozess äusserte sich der Beschuldigte nicht. Wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht, sagte er an der Verhandlung, dass er eine andere Person sei als der Beschuldigte und er deswegen keine Aussage machen könne.Bei der Einvernahme hatte der Beschuldigte gemäss Urteil ausgesagt, dass er sich nicht erklären könne, wieso er so schnell gefahren sei.
Das Argument des Beschuldigten, dass er die Strecke nicht so gut kannte, konterte das Gericht mit dem Hinweis, dass in solche Fällen eine besondere Vorsicht geboten sei. Zudem wies es darauf hin, dass er mit über 100 km/h auch ausserorts, wo Tempo 80 gilt, «viel zu schnell» unterwegs gewesen sei.
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