Wer Reklamen oder Fahnen im Freien aufhängen will, benötigt dafür eine Bewilligung. Bei Verstössen droht eine Busse. Das Luzerner Kantonsparlament will dies nun ändern.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes gilt im Kanton Luzern eine Reklameverordnung. Sie regelt das Anbringen und die Gestaltung von Reklamen im Freien. Wer solche aufhängen oder ändern lassen will, benötigt eine Bewilligung. Ausgenommen sind politische Reklamen für Wahlen und Abstimmungen von höchstens 3,5 m² während 6 Wochen vor und 5 Tagen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag.
Sarah Arnold betonte, die bestehende Regelung sei «nicht nur sinnfrei, sondern auch nutzlos». So spreche die Meinungsfreiheit für eine Lockerung der Verordnung. Dennoch müsse der Landschaftsschutz gewährleistet sein. Die GLP und und eine Mehrheit der Mitte sahen den Vorstoss kritisch. Für Franziska Rölli ist es falsch, noch mehr Plakate zu ermöglichen.
Regierungspräsident Fabian Peter betonte, es gehe im Kern um eine Interessenabwägung zwischen der freien Meinungsäusserung und dem Landschaftsbild. «Wir sollten Gesetze und Verordnungen machen, die umsetzbar sind.» Die Polizei habe andere Aufgaben als Plakate zu kontrollieren, hielt Peter fest.
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