Rheinland-Pfalz & Saarland
Saarbrücken - Nach der Verurteilung einer Frau und ihres Sohns in Saarbrücken wegen Mordes hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch mit. Das Saarbrücker Landgericht hatte die Angeklagten wegen der Tötung einer Verwandten zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist demnach nicht rechtskräftig, jetzt beschäftigt sich der Bundesgerichtshof in Leipzig mit dem Fall.
Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die beiden Angeklagten die 74-Jährige aus Habgier getötet hatten. Auch die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die 66-Jährige und ihr 45 Jahre alter Sohn hatten demnach gemeinsam beschlossen, die Frau aus dem saarländischen Heusweiler umzubringen, um sich deren Besitz anzueignen. Sie hatten die Cousine der Angeklagten im Oktober des vergangenen Jahres unter einem Vorwand zu einem Haus in Hargarten-aux-Mines im benachbarten Frankreich gelockt. Im Wohnzimmer stach der Sohn mit einem Messer mehrfach auf das Opfer ein.
Im November fielen Mutter und Sohn der Polizei dann bei einer Verkehrskontrolle auf. Die Beamten entdeckten im Fahrzeug ein Sparbuch sowie hochwertige Uhren und den Personalausweis der bereits vermissten Frau. In dem Haus in Hargarten-aux-Mines fand die französische Polizei schließlich die Leiche. Der Rechtsanwalt der Frau hatte einen Freispruch beantragt, der Verteidiger ihres Sohnes hatte auf eine Haftstrafe von sieben Jahren wegen Totschlags im Affekt plädiert.
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