Das Bundesverfassungsgericht setzt dem Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Kriminalitätsbekämpfung klare Grenzen. Das Nein aus Karlsruhe ist eine gute Nachricht - auch, weil darin zugleich ein Ja steckt. W_Janisch SZPlus
Seit einigen Wochen tummelt sich ein Dialogsystem namens ChatGPT im Netz, und seither erprobt die Gesellschaft spielerisch, ob künstliche Intelligenz wirklich bessere Predigten oder Seminararbeiten schreibt als die Spezies Mensch. Wer vorn liegt, ist noch nicht entschieden. Worin KI aber ganz sicher dem Menschen überlegen ist, dies hat das
nun in seinem ersten Urteil zum Thema herausgearbeitet. Nämlich darin, Grundrechte zu verletzen. Lässt man sie von der Leine, dann durchlöchert sie mit Leichtigkeit den Schutzpanzer der"informationellen Selbstbestimmung" und dringt tief in persönliche Sphären ein.
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