Keine Rüge für 'Neue Zürcher Zeitung': Presserat kann keine strittige wissenschaftliche Fragen klären (Stellungnahme 39/2022) via presseportal_ch ots news Medienmitteilung
Parteien: Union Schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen c."Neue Zürcher Zeitung"Im Dezember 2021 veröffentlichte die NZZ einen Artikel unter dem Titel:"Impfempfehlung? Nein, dazu können sich Schweizer Homöopathen nicht durchringen".
Die Union Schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen erhob Beschwerde gegen den Text. Die Behauptung des NZZ-Journalisten, es gebe keinen Beweis, dass alternative Heilmittel wirksam seien, sei falsch, es gebe Studien, die das belegten. Eine zweite Behauptung, wonach Befürworter der Komplementärmedizin empfänglich seien für Verschwörungstheorien, sei eine reine, nicht deklarierte, Meinungsäusserung.
Der Presserat hält in seinem Entscheid fest, dass es nicht seine Aufgabe ist, strittige wissenschaftlicheFragen zu klären. Er prüft nur, ob ein Text den Anforderungen der"Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" entspricht. Nach intensiver Diskussion wurde die Beschwerde abgewiesen. Die Beschwerdeführerin legte zwar Studien vor, welche die Wirksamkeit von alternativen Heilmitteln belegen, umgekehrt gibt es aber auch ernstzunehmende wissenschaftliche Stimmen, die das bestreiten."Evidenz" wird laut Duden unter anderem als"unumstössliche Tatsache", als eine"unwiderlegbare Erkenntnis" definiert.
Bezüglich der Feststellung, dass Befürworter der Komplementärmedizin empfänglicher für Verschwörungstheorien seien und sich seltener impfen liessen, gibt es Belege, die für respektive gegen die These sprechen, ein Verstoss gegen die"Erklärung" ist deshalb auch in diesem Punkt nicht nachgewiesen.
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