Karlsruher Urteil zum Klimafonds: Schuld ist die Schuldenbremse 👉 Coronagelder für Klimaprojekte zu nutzen ist laut dem Bundesverfassungsgericht unzulässig. Warum das Grundgesetz jetzt eine Renovierung braucht. 🔗 Hier lesen
Karlsruher Urteil zum Klimafonds: Schuld ist die Schuldenbremse Coronagelder für Klimaprojekte zu nutzen ist laut dem Bundesverfassungsgericht unzulässig. Warum das Grundgesetz jetzt eine Renovierung braucht.
Zerknirschte Ampel-Männchen: Für Klimaschutzminister Habeck ist das Urteil besonders bitter Foto: Annegret Hilse/reuters60 Milliarden Euro, eine ziemlich große Summe, hat das Bundesverfassungsgericht aus dem Haushalt der Bundesregierung herausgestrichen. Die Richterinnen und Richter attestierten der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP, die Schuldenbremse im Grundgesetz verletzt zu haben.
Wenn die jährliche Neuverschuldung niedriger liege als das Wirtschaftswachstum, erklärt er, gebe es kein grundsätzliches Problem. Dann nähme die gesamtstaatliche Verschuldung sogar ab, und die Staatsfinanzen blieben stabil. Bei einem angenommenen Zuwachs des BIPs von 1,5 Prozent könnte die Kreditaufnahme also durchaus 1 Prozent betragen, und nicht nur 0,35 Prozent, wie die Schuldenbremse momentan gestattet.
Solche Überlegungen laufen auf eine Änderung der Schuldenbremse hinaus, nicht ihre Abschaffung. Ökonominnen und Ökonomen wie Monika Schnitzer , Achim Truger , Marcel Fratzscher und Michael Hüther brachten die Idee ins Spiel, staatliche Investitionen von der Schuldenbremse auszunehmen. Für Konsumausgaben wie Rente, Gehälter, soziale Sicherung würde sie weiter gelten. Ausgaben aber, die Werte für künftige Generationen schaffen, könnte der Staat in größerem Umfang mit Krediten finanzieren, etwa die Förderung für Solar- und Windkraftwerke, Subventionen für Stahlerzeuger, die von Kohle auf grünen Wasserstoff umsteigen und die Modernisierung der Schulen.
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