Die Kantonspolizei Zürich setzt sich mit konkreten Massnahmen für die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen ein.
Mit der Entwicklung einer Informationskarte konnte ein wichtiger Schritt zum besseren Verständnis von Menschen mit Autismus erzielt werden.
Mit dem Aktionsplan Behindertenrechte will der Kanton Zürich die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu dem machen, was es sein sollte – eine Selbstverständlichkeit. Dafür wurden sieben Handlungsfelder von der Behindertengleichstellung über Bau- und Mobilitätsinfrastruktur bis hin zu Bildung, Arbeit, Freizeit und Gesundheit definiert.
In diesem Bereich sieht sich auch die Kantonspolizei Zürich verpflichtet, aktiv mitzuwirken. Zusammen mit der Schweizerischen Kriminalprävention und Autismus Schweiz hat die Kantonspolizei eine Karte entworfen. Diese hilft Polizistinnen und Polizisten, aber auch allen andern Personen, im Umgang mit Autistinnen und Autisten rücksichtsvoll auf deren Bedürfnisse einzugehen.
Für Autistinnen und Autisten bietet der öffentliche Raum eine Vielzahl an Reizen, die unerwartete Reaktionen auslösen können. Dabei kann zum Beispiel eine Polizeikontrolle zu einer kritischen Situation führen. Die auf der Karte aufgeführten Informationen zur Person sowie die konkreten Handlungsempfehlungen, wie beispielsweise, dass man klar und präzise sprechen soll, führen auf beiden Seiten zu mehr Verständnis.
So berichtet eine Autistin, dass sie im November 2022 einen Unfall gehabt hatte. Auf dem Weg mit dem Rettungswagen ins Spital drohte die Situation kritisch zu werden: „Alle zupften und zerrten an mir und wollten Dinge von mir wissen“, schilderte die Betroffene ihre Empfindungen. Dann kam ihr die Karte in den Sinn, und sie überreichte diese der anwesenden Ärztin.
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