Während des Sommers wurden in verschiedenen Geschäften des Kantons Präventivkontrollen durchgeführt, um die korrekte Anwendung der Richtlinien zum Verbot für Tabakprodukte, elektronische Zigaretten, Vaporetten, legalen Cannabis und anderen Rauchprodukten zu überprüfen.
Diese Kontrollen zeigten die gute Zusammenarbeit mit den betroffenen Geschäftsinhabern auf und ermöglichten es, deren Fragen zu beantworten. Künftig müssen Geschäfte, die Minderjährigen zugänglich sind und weiterhin für diese Produkte Werbung machen, mit Bussen von bis zu 20’000 Franken rechnen.
Am 5. April hat der Walliser Staatsrat die Richtlinie zur Umsetzung des Werbeverbots für Tabakprodukte, elektronische Zigaretten, Vaporetten, legalen Cannabis und anderen Rauchprodukten verabschiedet. Zur Erinnerung: dieses Verbot geht aus dem kantonalen Gesundheitsgesetz hervor und ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Seit der Veröffentlichung der Richtlinie und ihrem Versand an die Geschäfte im Kanton hat die Dienststelle für Gesundheitswesen in Zusammenarbeit mit den Gemeindepolizeien präventive Kontrollen durchgeführt. Ziel dieser Kontrollen war es, die korrekte Anwendung der Richtlinien sicherzustellen und die Fragen der Geschäftsinhaber zu beantworten.
In den 120 bisher durchgeführten Kontrollen wurde festgestellt, dass etwa ein Drittel der Geschäftsinhaber bereits jegliche Werbung aus ihren Räumlichkeiten entfernt hatten. In den anderen Geschäften wurden kleinere Verstösse aufgedeckt. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wurden die nun verbotenen Plakate und anderen Materialien unverzüglich entfernt.
Von nun an können die neu durchgeführten Kontrollen bei Verstössen zu Sanktionen führen. Händler, die sich nicht an die Richtlinien halten, müssen mit einer Strafe von bis zu 20’000 Franken rechnen. Bekanntlich ist Tabak jedes Jahr im Wallis für fast 450 vorzeitige Todesfälle sowie zahlreiche Krankheiten, darunter Krebs, verantwortlich.
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