Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Menschen schützen, die illegale Praktiken ihres Arbeitgebers oder ihrer Kollegen öffentlich machen. Dafür soll es sogar eine Meldestelle im Bundesamt für Justiz geben. Von RonenSteinke
Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen oder Behörden Gesetzesverstöße mitbekommen, sollen sie sich nicht mehr scheuen müssen, dies anzusprechen und anzuprangern - zur Not auch öffentlich. Das ist das Ziel eines Gesetzes zum Schutz von sogenannten Whistleblowern, auf das sich die Ampelkoalition nach langen Verhandlungen geeinigt hat.
Das hierzu geplante Hinweisgeberschutzgesetz soll festschreiben, dass sie nicht arbeitsrechtlich sanktioniert - also zum Beispiel abgemahnt oder gekündigt - werden dürfen, wenn sie etwa Korruption, sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz oder andere Gesetzesverstöße melden. Bislang war dies in Deutschland anders. So war etwa in einem berühmten Fall die Fleischfabrik-Mitarbeiterin Sabine T.
Lange Diskussionen hatte es innerhalb der Koalition vor allem um den Katalog der Gesetzesverstöße gegeben, die ohne Furcht vor Sanktionen gemeldet werden dürfen.
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