Hamburg hat ein pauschales Verbot für pro-palästinensiche Demonstrationen ausgesprochen. Jurist Michael Wrase hält das für rechtlich problematisch.
Versammlung am Freitag vergangener Woche in Hamburg-St. Georg, zu der die Schura aufgerufen hatte Foto: Marcus Brandt/dpa
Die Versammlungsbehörde spricht von „pro-palästinensischen“ Aufzügen – ist das eine legitime Verallgemeinerung? AllgemeinverfügungAm 15. Oktober verbot die bei der Hamburger Polizei angesiedelte Versammlungsbehörde alle Versammlungen, die „inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen“.
Die Versammlungsbehörde verweist auch auf die antisemitischen und die Hamas feiernden Demonstrationen in Berlin – würden Sie so einen Verweis als legitim ansehen? Die Versammlungsfreiheit gilt in jedem Fall, generelle Verbote über einen längeren Zeitraum sind eigentlich nicht haltbar. Da bräuchte es schon eine besondere Gefährdungslage, dass also die öffentliche Sicherheit nicht anders gewährleistet werden kann. Da könnte man etwa an tagelange Straßenkämpfe denken, wobei das Bilder sind, die uns eher an Zeiten der Weimarer Republik erinnern.
Die besagte Demonstration von der Schura wurde abgebrochen, weil manche Teilnehmer „Free Palastine“ skandierten. Da sind wir doch weit entfernt von Straftaten wie Beleidigung oder Volksverhetzung.
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