Deutschland hat eine Klage beim Internationalen Gerichtshof gegen Italien im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg wieder zurückgezogen.
Dies teilte das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag mit. Die Bundesregierung habe eine italienische Gesetzesänderung für ausreichend befunden, hieß es. Diese untersagt Vollstreckungsmaßnahmen mit dem Zwangseinzug deutschen Eigentums.
Die Bundesregierung hatte die Klage in der vergangenen Woche eingereicht und sie damit begründet, dass italienische Gerichte in den vergangenen Jahren zahlreichen Forderungen von NS-Opfern nach deutschen Entschädigungszahlungen recht gegeben hatten. Der Internationale Gerichtshof hatte aber schon vor zehn Jahren geurteilt, dass die Entschädigungsfrage nach dem Krieg im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen gelöst worden ist.
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