Hypotheken: Referenzzins für Wohnungsmieten bleibt gleich: Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hebt den hypothekarischen Referenzzins nicht an. Er bleibt bei 1,25%.
Das Häusermeer von Wohn- und Geschäftsgebäuden in der Innenstadt von Luzern.Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten wird nicht angetastet. Trotz steigender Zinsen verbleibt dieser für die Mietzinsgestaltung geltende Satz auf einem tiefen Niveau.
Das Bundesamt für Wohnungswesen belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz laut Mitteilung vom Donnerstag per Anfang Dezember auf 1,25%. Auf diesem rekordtiefen Wert liegt er seit März 2020. Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser ist den Angaben zufolge per Ende September gegenüber Juni auf 1,18 von 1,17% nur leicht gestiegen.
Steigt dieser Wert weiter, dann könnte der Referenzzinssatz erstmals in seiner Geschichte erhöht werden. Dies ist laut dem BWO aber erst dann angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank berechnete Durchschnittssatz auf über 1,37% steigt. Die nächste Publikation des Referenzsatzes ist Anfang März 2023 geplant.Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt.
Bei seiner Einführung 2008 hatte der Referenzsatz noch bei 3,5% gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1,25% gefallen ist, hat er sich nicht mehr verändert.
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