Das Heizungsgesetz hält die Ampel und auch den Rest von Deutschland seit Monaten in Atem. Nun hat das BVerfG verfügt, dass in dieser Woche nicht darüber abgestimmt wird. Und die Union freut sich.
hat in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Parlament die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens zwei Wochen vorher schriftlich vorliegt – was nicht der Fall war.
"Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", lautet sein Vorwurf. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle im Parlament könne man keine Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.Und das Gericht gibt ihm recht Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschobenKlimaschutz gelinge nicht mit der Brechstange, sondern nur durch gründliche Beratungen im Parlament. Die Regierung, meint er, solle das Urteil dazu nutzen, um innezuhalten."So wie bisher kann es im Bundestag nicht weitergehen", schreibt Merz.durch die Karlsruher Entscheidung bestätigt.
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