Eine happige Strafe muss ein Verkehrssünder zahlen, der durch sein unachtsames Drängelverhalten im Gubristtunnel einen Unfall verursachte.
Er hatte sich zwischen zwei Fahrzeuge gedrängt – dann folgte ein Auffahrunfall.Durch Videoaufnahmen und technische Analysen lagen detaillierte Beweise gegen ihn vor. Der Unfall ereignete sich vor über drei Jahren, wie die
Danach wechselte er auf die Überholspur. Dort schloss er auf das vorausfahrende Fahrzeug übermässig nahe auf. Lediglich etwa 5,4 Meter hätten die beiden Vehikel getrennt. Zugleich betrug der Abstand zum nachfolgenden Auto knapp 11 Meter.Der Angeklagte konnte ebenfalls bremsen, jedoch kollidierte das nachfolgende Auto mit seinem Heck. Und schob sein Fahrzeug in das vor ihm fahrende.
Die Aufnahmen seien rechtmässig erstellt und verwendet worden. Jedoch habe es sich nur um ein leichtes, kein grobes, Vergehen gehandelt.
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