Gesetzentwurf zu Gesundheitsdaten: Abschied vom Patientengeheimnis DigitalHealth
. Datenschützer fordern seit Jahrzehnten die Einführung eines Forschungsgeheimnisses für Gesundheitsdaten. Insbesondere DNA-Daten und spezifische Körpermerkmale sollen durch ein Zeugnisverweigerungsrecht der Behandelnden und Forschenden sowie einem Beschlagnahmeverbot geschützt werden.
Das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise betont, dass das Bundesgesundheitsministerium mit den geplanten Gesetzesinitiativen einen "Paradigmenwechsel" zum Patientengeheimnis vornimmt, damit die Gesundheitsdaten im öffentlichen Interesse nutz- und auswertbar werden. Auch nach der Streichung der Gesetzesartikel zum Forschungsgeheimnis und Beschlagnahmeschutz spricht der Entwurf des GDNG noch von einem "ermöglichenden Datenschutz".
Hinzu kommt, dass im Grunde jede natürliche oder juristische Person eine Datennutzung beantragen kann, die dann vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte genehmigt werden muss. Laut Netzwerk Datenschutzexpertise enthält der Gesetzesentwurf überdies "die Perspektive, dass alles, was im weitesten Sinn als Gesundheitsdaten verstanden werden kann, für Sekundärzwecke nutzbar gemacht werden kann".
Ausdrücklich nicht erlaubt sind die Verwendung der Daten für Werbung, zur Patientenschädigung oder um Versicherungsverträge zu gestalten. Das Netzwerk Datenschutzexpertise stellt überdies fest, dass das "öffentliche Interesse" von den Behörden festgestellt wird, ohne dass darüber eine öffentliche Kontrolle möglich sei.
Zu den demokratischen Grundsätzen gehören außerdem prozedurale Verfahrenssicherungen mit wirksamen Kontroll- und Sanktionsmechanismen sowie technisch-organisatorische Gewährleistungen. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise sagt dazu: "Es werden sicher nicht die CDU und die AfD sein, welche die Einhaltung dieses Versprechens auf Datenschutz einfordern werden.
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