Der Verhandlungstermin im von Fredi Bobic gegen Hertha BSC angestrengten Urkunde-Prozess wurde kurzfristig gecancelt. Der Grund: Ein Befangenheitsantrag.
Im Urkunde-Verfahren zwischen Fußball-Zweitligist Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic ist ein für diesen Donnerstag angesetzter Termin vor dem Landgericht Berlin aufgehoben worden. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Demnach wurde der Verhandlungstermin „wegen eines Befangenheitsantrages“ gecancelt. Zuvor hatten unter anderem der „Kicker“ und die „Bild“-Zeitung berichtet.
Den Berichten zufolge sollen Herthas Anwälte kurzfristig einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter eingebracht haben, der seit Monaten mit dem Urkunde-Verfahren zwischen den beiden Parteien betraut ist. Ein solcher Antrag kann gestellt werden, wenn ein Grund vorliegt, der Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigt. Ein neuer Termin wurde noch nicht angesetzt, wie die Gerichtssprecherin mitteilte.
In dem von Bobic initiierten Urkunde-Verfahren geht es um die mögliche Erwirkung eines Vollstreckungstitels gegen Hertha. Dem Vernehmen nach zahlt der Hauptstadt-Club seit der im Februar zugestellten fristlosen Kündigung kein Gehalt mehr an Bobic. Erhält Bobic den Vollstreckungstitel, müsste Hertha das seit Februar eingefrorene Gehalt des Managers auszahlen.
Neben dem Urkunde-Verfahren läuft auch noch ein Feststellungsverfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der ordentlichen und fristlosen Kündigung geht. Der damalige Fußball-Bundesligist hatte sich Ende Januar von seinem damaligen Sport-Geschäftsführer Bobic getrennt. Zwei Wochen später erfolgte die fristlose Kündigung. Gegen beide Vorgänge wehrt sich der 51-Jährige mit einer Kündigungsschutzklage.
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