Bonn - Im Fall des «Cold Cases» um die vor 36 Jahren getötete Gastwirtstochter Claudia Otto hat ein neues DNA-Gutachten den Angeklagten entlastet. In
Im Fall des"Cold Cases" um die vor 36 Jahren getötete Gastwirtstochter Claudia Otto hat ein neues DNA-Gutachten den Angeklagten entlastet. In der am Montag am Landgericht Bonn vorgestellten Untersuchung der Rechtsmedizin der Universität München von mehr als hundert an der Leiche entnommenen Proben wurden keine Spuren des Mannes festgestellt. Vielmehr gab es mehrere DNA-Treffer eines Polizisten, der 1988 mit dem Fall betraut war.
-Gutachten den Angeklagten entlastet. In der am Montag am Landgericht Bonn vorgestellten Untersuchung der Rechtsmedizin der Universität München von mehr als hundert an der Leiche entnommenen Proben wurden keine Spuren des Mannes festgestellt. Vielmehr gab es mehrere DNA-Treffer eines Polizisten, der 1988 mit dem Fall betraut war.
Dass ein früheres DNA-Gutachten Treffer beim Angeklagten anzeigte, könnte laut dem Gericht also auch von Verunreinigungen im Labor herrühren. Der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff kritisierte die Arbeit der beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen zuständigen Ermittler. Diese hatten in einem früheren Gutachten angegeben, die Klebefolien, mit denen damals Spuren an der Leiche genommen wurden, seien in der Zwischenzeit nicht geöffnet worden.
Der Mann war bereits kurz nach der Tat erstmals ins Visier der Ermittler geraten. 2017 wurde mit neuer DNA-Technik ein genetischer Fingerabdruck an Spuren der Leiche festgestellt, nach weiteren Ermittlungen kam der Mann im 2022 zunächst in Haft. Ein ersteram Bonner Landgericht wurde aber ausgesetzt, weil DNA-Spuren womöglich nicht sachgerecht behandelt worden waren. Er kam daraufhin wieder frei.
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