In Deutschland bekommen Bürger und Unternehmen nun schon ab Januar 2023 Finanzhilfen für Erdgas. Bisher war die Gaspreisbremse erst ab März 2023 geplant. Details:
Wie aus dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf der Regierung hervorgeht, soll der für den Monat März für die Kundinnen und Kunden ermittelte Entlastungsbetrag in gleichem Umfang auch jeweils für die Monate Januar und Februar gelten.Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse.
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.
Auch für die Industrie ist ab Januar eine Gaspreisbremse geplant. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von sieben Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Die Entlastungen für diese Branche sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen laut dem Gesetzentwurf während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden.
Eine von der Regierung eingesetzte unabhängige Expertenkommission hat im Oktober Empfehlungen zur Ausgestaltung der Preisbremse vorgelegtfinanziert werden. Der Bund macht dazu neue Schulden.habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf weiter.
Nach Erkenntnissen des Vergleichsportals Verivox verteuert sich der Strom der regionalen Grundversorger zum Jahresbeginn in Deutschland im Durchschnitt um 61 Prozent, Erdgas wird um 54 Prozent teurer.
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