Für den guten Ton im Landtag: Künftig Ordnungsgeld gegen Pöbler

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Landtagspräsidentin Ilse Aigner kämpft um den guten Ton im Parlament. Pöbler drohen künftig Strafen. Ein Beitrag von Anita Fünffinger

Der Ton im Bayerischen Landtag hat sich verschärft, seit die AfD ins Maximilianeum eingezogen ist. Das kann Landtagspräsidentin Ilse Aigner mit Zahlen belegen: In der vergangenen Legislaturperiode wurden 25 Rügen gegen Abgeordnete ausgesprochen, weil deren Wortwahl nicht der Würde des Hauses und den demokratischen Debattenregeln entsprachen. Drei davon entfielen auf Abgeordnete von SPD und Grünen, der Rest auf Abgeordnete der AfD.

Bislang gibt es im Abgeordnetengesetz des Landtags nur das Instrument der Rüge. Dazu stellt nicht nur der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Jürgen Mistol, fest: "Gerade AfD-Abgeordnete haben Rügen wie Trophäen vor sich hergetragen." Wie viele seiner Kollegen in den Fraktionen der CSU, Freien Wähler und der SPD ist er der Meinung, dass Geldstrafen das weitaus schärfere Schwert sind.

Über jede einzelne Entgleisung und die mögliche Konsequenz wird das Landtagspräsidium in Ruhe entscheiden. Der oder die betroffene Abgeordnete hat natürlich das Recht, sich dagegen zu wehren. Eine entsprechende Klage müsste vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt werden.Wenn sich die vier Fraktionen auf einen gemeinsamen Nenner einigen, können die Änderungen im Abgeordnetengesetz schon in der kommenden Woche im Parlament beraten werden.

Im Brandenburger Landtag hat das Präsidium laut Geschäftsordnung seit vier Jahren die Möglichkeit, "wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Parlaments" ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro zu verhängen.Bereits zu Beginn der Legislaturperiode wurde im Landtag die Geschäftsordnung zum Nachteil der AfD geändert.

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