Das Bundesverfassungsgericht prüft eine Gesetzesreform, die es ermöglicht, einen mutmaßlichen Täter trotz Freispruch aufgrund neuer Beweise erneut vor Gericht zu stellen.
Kaum etwas verstört den Menschen in seinem Recht sempfinden so sehr, wie die Tatsache, dass ein Unschuldiger für ein schweres Verbrechen im Gefängnis saß. Noch furchtbarer aber dürfte es sein, wenn ein höchstwahrscheinlich Schuldiger nicht im Gefängnis sitzt und aus Mangel an Beweise n freigesprochen wird.
Dann gibt es eine Wende: Neuere Untersuchungen von DNA-Spuren legen rund 30 Jahre später nahe, dass er doch der Täter ist. Auf Basis der Gesetzesreform aus dem Jahr 2021 wird er dann erneut verhaftet und soll zum zweiten Mal vor Gericht. Dagegen legt der Mann Verfassungsbeschwerde ein. Das höchste deutsche Gericht verfügt nach einem Eilantrag seine Freilassung aus der Untersuchungshaft.
Nein. Das soll nur möglich sein in Fällen, in denen es um schwerste Verbrechen wie Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geht. Wenn gegen einen einst freigesprochenen Angeklagten dann eindeutige neue Tatsachen oder klare Beweise auftauchen, dass er es doch gewesen ist, soll er erneut vor Gericht gestellt werden können.
Freispruch Beweise Gesetzesreform Bundesverfassungsgericht
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