Erneute Prozessaufnahme: Korrekte Entscheidung der Karlsruher Richter

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Erneute Prozessaufnahme: Korrekte Entscheidung der Karlsruher Richter
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Niemand darf wegen desselben Verbrechens zweimal vor Gericht gestellt werden. Das gilt auch bei eindeutigen nachträglichen Indizien. Für die Angehörigen eines Opfers ist das kaum zu verstehen.

Es war ein schrecklicher Mord, dem die 17-jährige Frederike von Möhlmann im Herbst 1981 in der Nähe von Celle zum Opfer fiel. Der Angeklagte der Tat wurde damals mangels Beweisen freigesprochen. Später tauchten DNA-Spuren auf, die dem möglichen Täter zugeordnet werden konnten. Es waren Fälle wie diese, die den Bundestag veranlassten, einen ehernen Grundsatz des Strafrechts aufzuweichen.

Obsiegt er in einem solchen Verfahren, so ist der Fall für den als Täter Beschuldigten abgeschlossen. Ihm war die Schuld nicht nachzuweisen. Nach rechtsstaatlichem Verständnis darf er nun in der Gewissheit leben, das nicht ständig neue Umstände den Freispruch infrage stellen könnten. So ist das Individuum vor dem dauerhaften staatlichen Zugriff geschützt. Das Strafrecht kann eben nicht für vollkommene Gerechtigkeit sorgen.

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