Zu kalt im Büro: Darf die Arbeit verweigert werden?
Im September hat das Bundeskabinett in Reaktion auf die gegenwärtige Energiekrise eine Energiesparverordnung verabschiedet, deren Maßnahmenpaket zur Sicherung der Energieversorgung beitragen soll. Ein zentraler Punkt ist dabei das reduzierte Beheizen von Büroflächen. Der Beschluss sieht vor, dass öffentliche Gebäude nur noch bis zu einer Raumtemperatur von 19 Grad Celsius beheizt werden dürfen.
Damit einhergehend wurden die vorher üblichen Grenzwerte bei der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius reduziert, woraus sich folgende neue Vorgaben ergeben:• 18 Grad Celsius für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen• 16 Grad Celsius für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder GehenAuch wenn die neuen Grenzwerte den persönlichen Wohlfühlbereich unterschreiten, haben Beschäftigte nicht das Recht, die Arbeit zu...