Wem ein Bauvorhaben nicht passt, kann dagegen Beschwerde einlegen – auch dann, wenn es ihn nicht tangiert. Das möchte der Bundesrat nun ändern. Doch es gibt Kritik.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieWem ein Bauvorhaben nicht passt, kann dagegen Beschwerde einlegen – auch dann, wenn es ihn nicht tangiert. Das möchte der Bundesrat nun ändern. Doch es gibt Kritik.Es fehlt an Wohnungen. Und Baueinsprachen erschweren viele neue Appartements.
Damit wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Rügemöglichkeiten in Bau- und Planungsverfahren so beschränkt werden können, dass Einsprachen nur dann möglich sind, wenn jemand direkt betroffen ist. Wer künftig gegen Bauprojekte Einsprache macht, ohne selbst tangiert zu sein oder in der Sache recht zu haben, soll zudem künftig für die Verfahrenskosten aufkommen, wie es ein weiteres ständerätliches Postulat vorsieht.
Caronis Vorstoss dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit im Plenum des Ständerats durchkommen. Darauf hat der Bundesrat zwei Jahre Zeit, den verlangten Bericht zu verfassen.Da und dort haben die Einsprachen in den letzten Jahren zugenommen. In der Stadt Zürich etwa ist die Rekursquote bei Neubauten zwischen 2010 und 2022 von 55 auf 71 Prozent gestiegen. Auch in Winterthur steigt die Quote, wenn auch nur leicht. Die Stadt Bern stellt keine Zunahme von Beschwerden fest.
Viele Begründungen der Einsprachen seien fragwürdig, heisst es in der Baubranche. «Jeder Betroffene kann gegen jeden noch so kleinen Aspekt eines geplanten Neubaus klagen – und alle Rechtsmittel bis vor Bundesgericht ausschöpfen», sagte etwa der Berner Regierungsrat und Baudirektor Christoph Neuhaus. Besonders beliebt ist bei Baueinsprachen der Lärmschutz.
Auf den Einwand, wonach Gemeindebehörden Baugesuche auch im Sinne des Ortsbilds prüfen, entgegnet Killias: «In der Praxis geschieht das oft nicht, in Dägerlen bei Winterthur wurde beispielsweise kürzlich ein anerkanntes Schutzobjekt abgerissen – entgegen einem Gerichtsurteil, aber bewilligt von der Gemeinde.
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