Alexander S. soll über Umwege Labortechnik an die russische Rüstungsindustrie geliefert haben. Vor Gericht legt er ein Teil-Geständnis ab – und darf nun auf eine geringere Haftstrafe hoffen. arietzschel berichtet
war für die Kontrolle das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig, das Nachweise über den Verwendungszweck sowie die Käufer verlangte.Es war das Bafa, das Alexander S. vor seinen Geschäftspartnern in Russland warnte. Dazu gehörte eine Universität in Jekaterinburg, die mit Rüstungsfirmen zusammenarbeitet und in Verbindung mit dem russischen Geheimdienst steht. Doch anstatt die Zusammenarbeit zu beenden, versuchte S. sie zu verschleiern.
"Das Interesse war, dass wir die Lieferungen auch realisieren können", sagt Alexander S. vor Gericht. Der Unternehmer stand aufgrund des EU-Embargos unter enormem finanziellen Druck. S. zufolge war manchmal nicht ausreichend Geld auf dem Konto, um die in Russland benötigten Geräte zu bestellen. Obwohl es dafür Vorauszahlungen gab. Dadurch entstanden Verzögerungen bei Lieferungen, S. versuchte seine ungeduldigen Kunden hinzuhalten.
"Das wirtschaftliche Interesse liegt auf der Hand", sagt der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats. Für ihn ist jedoch viel wichtiger, ob Alexander S. das Bafa getäuscht hat, um die Aufträge abwickeln zu können. S. bestreitet das."Mit dieser Zielrichtung bin ich nie vorgegangen", sagt er. Schlüter-Staats liest aus Abhörprotokollen und E-Mails vor, die belegen, dass S.
Er habe keine Lust mehr, Vorhaltungen zu machen, sagt schließlich Schlüter-Staats. Zerknirscht schickt er S. in eine längere Bedenkpause, und fast scheint es, als sei das Lächeln von Alexander S. am Vormittag verfrüht gewesen, der Deal geplatzt. Als Alexander S. wieder im Saal sitzt, gibt er zumindest zu, die tatsächlichen Endabnehmer der von ihm gelieferten Gerätschaften gekannt zu haben.
Schlüter-Staats spricht von einem"dürren" Geständnis, trotzdem stehe der Vereinbarung nichts entgegen. Die sieht auch vor, dass der Staatsschutzsenat zwei zentrale Anklagepunkte fallen lässt, nämlich, dass Alexander S. mit dem russischen Geheimdienst zusammengearbeitet und durch seine Lieferungen die Herstellung von chemischen Waffen gefördert haben soll. Ihm drohen maximal 3,5 Jahre Haft.
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