Ein ehemaliger Credit-Suisse-Aktionär ist mit einer 56-Millionen-Klage im Zusammenhang mit der Bankenfusion beim Zürcher Bezirksgericht abgeblitzt.
Das Gericht erachtet sich als «nicht zuständig» und verweist den Kläger ans Handelsgericht. Dieser - gemäss eigenen Angaben hatte er über 5 Millionen CS-Aktien gehalten - kritisiert, dass er bei der Fusion der CS mit dereine zu geringe Abfindung für seine Aktien erhalten habe.
Der Kläger fordert als Ausgleichszahlung jedoch mindestens 11,19 Franken pro entzogener Aktie, also rund 56 Millionen Franken. Mit dieser Klage gelangte er ans Bezirksgericht Zürich. Dieses tritt auf die Klage jedoch gar nicht erst ein, wie es am Freitag mitteilte.Dafür sei das Handelsgericht zuständig, weil sich die Klage auf das Fusionsgesetz stütze. Der ehemalige CS-Aktionär muss seine Klage also neu einreichen.
Zahlreiche andere CS-Aktionärinnen und -Aktionäre gelangten mit ihrer Klage schon von Anfang an die richtige Adresse. Beim Handelsgericht sind bereits rund 30 solcher Fälle hängig.
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