Berlin-Schönefeld (ots) - Die US-Börsenaufsicht hat aktuell eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen US-Dollar gegen den Vermögensverwalter DWS verhängt, weil dieser mehrere Fondsprodukte als zu nachhaltig
Die US-Börsenaufsicht hat aktuell eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen US-Dollar gegen den Vermögensverwalter DWS verhängt, weil dieser mehrere Fondsprodukte als zu nachhaltig beworben hat. Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Rechtsanwaltskanzlei , erklärt nachfolgend, was betroffene Anleger nun wissen müssen."Dass sich vermeintlich nachhaltige Produkte besonders gut verkaufen lassen, wissen auch Vermögensverwalter wie die DWS.
Konkret hat die DWS mehrere Fonds als zu nachhaltig beworben. Beispielsweise gab das Unternehmen an, im Rahmen des DWS Invest ESG Climate Tech Fonds zu null Prozent in Kohle zu investieren, während die im Fonds gehaltenen Unternehmen tatsächlich bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften dürfen.
Anleger, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds der DWS investiert haben, sollten die aktuellen Entwicklungen nun genau beobachten und mögliche Rechtsansprüche prüfen. Grundsätzlich besteht nämlich die Möglichkeit, das investierte Geld inklusive bereits gezahlter Fondsgebühren aufgrund irreführender Werbeaussagen komplett zurückzufordern.
Weiterführende Informationen zum Thema stehen unter dem nachfolgenden Link bereit: https://www.ra-goldenstein.de/dws-greenwashing/Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 50.
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/135393/5611487Megatrend Künstliche IntelligenzSteigen Sie jetzt ein und nutzen Sie die einmalige Chance, die Ihnen die KI-Revolution bietet! Wir zeigen Ihnen 3 ETFs für zukunftsorientierte Anleger.Hier klicken
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