Die Stimmbevölkerung hat zwei Änderungen des Mietrechts aus der Feder des Hauseigentümerverbands verworfen. Das ist ein schlechtes Omen für weitere Anpassungen, die derzeit im Parlament diskutiert werden.
Die Stimmbevölkerung hat zwei Änderungen des Mietrechts aus der Feder des Hauseigentümerverbands verworfen. Das ist ein schlechtes Omen für weitere Anpassungen, die derzeit im Parlament diskutiert werden.Erleichterung nach der Zitterpartie: Die Gegner der Mietrechtsvorlagen freuen sich über ein doppeltes Nein, unter anderem SP-Nationalrätin Jacqueline Badran und SP-Co-Präsident Cédric Wermuth .
Doch auch bei den vorgeschlagenen Änderungen zur Untermiete drangen die Befürworter mit ihren Argumenten letztlich nicht durch. Während sie mehr Rechtssicherheit, Transparenz und eine wirksamere Bekämpfung von missbräuchlichen Untermietverhältnissen ins Feld führten, stellte die Gegenseite die vorgeschlagenen Änderungen als Angriff auf den Mieterschutz dar.
Die Hauseigentümerseite stellte die nun abgelehnten Vorlagen als geringfügige, technische Änderungen dar. Bei den beiden im Parlament hängigen Vorstösse gehe es klar um Einschränkungen beim Rechts- und Preisschutz für die Mietenden, sagt Michael Töngi.
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