Diese Gemeinde muss Bauland auszonen Flühli ist eine der von 21 Luzerner Gemeinden, welche über einen zu grossen Vorrat an Bauland verfügte. Jetzt schreitet der Regierungsrat ein.
Die Gemeindeversammlung von Flühli LU hat nicht ausreichend Bauland rückgezont. Damit die Ortsplanung des gesetzlichen Anforderungen entspricht, hat der Regierungsrat des Kantons Luzern zusätzliche Rückzonungen angeordnet.
Im Einspracheverfahren beantragten zahlreiche Grundeigentümerinnen und -eigentümer, von einer Rückzonung ihrer Grundstücke abzusehen. Die Gemeindeversammlung hiess viele dieser Einsprachen gut. Die Ortsplanung der Gemeinde Flühli entspreche mit dem Verzicht auf Rückzonungen nicht dem Raumplanungsgesetz des Bundes, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Montag mit.
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