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Samuel WalderAb nächstem Jahr ändert sich auf den Schweizer Strassen einiges. Das musst du wissen. Ob knallende Auspuffanlagen oder laufende Motoren im Leerlauf – ab 2025 wird unnötiger Fahrzeuglärm härter geahndet. Auch weitere Änderungen werden ab nächstem Jahr antreten.Ab dem 1. Januar werden vermeidbarer Fahrzeuglärm und laute Auspuffanlagen mit Strafen von bis zu 10'000 Franken geahndet.
Doch das ist nicht alles. Auch die Strafen für alltägliche Lärmsünden werden verschärft. Wer beispielsweise den Motor seines Fahrzeugs unnötig laufen lässt, muss statt bisher 60 neu 80 Franken zahlen. Die verschärften Massnahmen sind Teil eines umfassenderen Plans, um die Lärmbelastung in der Schweiz nachhaltig zu reduzieren.
Die Botschaft ist klar: Rücksichtnahme auf die Umwelt und die Mitmenschen wird ab dem neuen Jahr noch konsequenter eingefordert.Die Liste der zu vermeidenden Geräusche wurde aktualisiert: Neu ist es ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen zu erzeugen. Dies betrifft insbesondere das absichtliche Erzeugen von Knallgeräuschen. Es droht eine Busse von bis zu 10'000 Franken, die vom Gericht im Einzelfall bemessen wird. Technische Manipulationen am Fahrzeug bleiben verboten. Zudem erhöhen sich die bestehenden lärmbezogenen Ordnungsbussen von 60 Franken auf 80 Franken.Zeitgleich mit dem Inkrafttreten in der EU müssen ab dem 1.
Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden, sofern ihr Fahrzeug über einen genehmigten Autobahnpiloten verfügt. Ist dieser aktiviert, dürfen sie das Lenkrad loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, das Fahrzeug jederzeit wieder selbst zu bedienen, wenn sie das Automatisierungssystem dazu auffordert.
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