«‹Neinheisstnein› ist ein Quantensprung im Sexualstrafrecht»: Welche Kriterien sollen für eine Vergewaltigung gelten? Ständerätin Heidi Z'graggen verteidigt die Widerspruchslösung. Sexualstrafrecht
Das Schweizer Sexualstrafrecht wird revidiert. Nicht nur linke, sondern auch viele bürgerliche Frauen fordern ein «Ja heisst Ja»-Prinzip. Damit bräuchte es die Zustimmung beider Partner beim Sex, damit keine Vergewaltigung vorliegt. Mitte-Ständerätin Heidi Z'graggen ist eine Ausnahme. Sie verteidigt die Widerspruchslösung, genannt «Nein heisst Nein».
Ich sehe keinen Geschlechtergraben. Im Strafrecht geht es um eine andere Frage: Was soll bestraft werden? Und wie kann man es am besten erfassen? Die letzte Revision ist bereits 30 Jahre her. Da braucht es wahrscheinlich auch einen Quantensprung. Weshalb denn nicht die «Ja heisst Ja»-Lösung, was stört Sie daran?
Es gibt aber das Problem des Freezing, sprich, dass jemand erstarrt während einer Vergewaltigung und kein Nein äussern kann. Das wird mit der «Ja heisst Ja»-Lösung abgedeckt, mit der «Nein heisst Nein»-Lösung aber nicht.
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