Isolation, Quarantäne, Testpflicht an den Schulen. In einigen Bundesländern ändern sich Corona-Regeln zum 1. Mai. Der Überblick
Seit das bundesweite Infektionsschutzgesetz es den Ländern überlässt, Corona-Regelungen zu treffen, die über wenige grundsätzliche Basismaßnahmen hinausgehen, wird der Monatswechsel auch zum Stichtag für eine Verlängerung oder Anpassung der Verordnungen der Länder.
Zum 1. Mai setzen einige Bundesländer nun schon um, worauf sich die Gesundheitsminister der Länder am Donnerstag geeinigt haben: Die Isolations- und Quarantäneregeln sollen bundesweit einheitlicher werden. Wer mit Corona infiziert ist, soll sich künftig nur noch fünf statt zehn Tage isolieren müssen. Und: Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich bald nicht mehr in die Quarantäne begeben.
An den hessischen Schulen entfällt die Testpflicht. Stattdessen erhalten Schülerinnen und Schüler sowie das Personal wöchentlich zwei kostenfreie Tests, die sie freiwillig selbst durchführen können.hat ebenfalls eine neue Corona-Landesverordnung erlassen. Auch hier neu: Statt bislang zehn Tage müssen Infizierte jetzt nur noch fünf Tage in Isolation. Außerdem müssen Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne.
Zweitens entfällt an den Schulen in Thüringen bald die Testpflicht. Nur noch bis Freitag, den 6. Mai, sind zwei Coronatests pro Woche vorgeschrieben, danach müssen Schulen den Schülern zwar noch einen Test pro Woche anbieten, er ist für diese aber freiwillig.treten zum 1. Mai drei neue Regeln in Kraft: Erstens entfällt an Schulen die Testpflicht.
Infizierte schon nach fünf Tagen aus der Isolation freitesten, statt wie bislang nach sieben Tagen. Drittens gilt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nun FFP2-Maskenpflicht für alle ab 14 Jahren. Bisher war eine OP-Maske ausreichend.ist die Maskenpflicht an Schulen bereits gefallen, nun endet dort auch die Testpflicht an Schulen und Kitas. Wer sein Kind aber freiwillig testen möchte, erhält dafür im Mai drei Testkits pro Woche und Kind.
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