Zwei Männer müssen sich ab Montag wegen dem Mordfall Barchetsee vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten.
Noch bevor der Anwalt des Schweizers seine geforderten Anträge stellt, geht er auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft ein. «Die Staatsanwaltschaft behauptete, dass der Schuss in den Brustkorb des Opfers von hinten als Erstes erfolgte. Das stimmt offensichtlich nicht», beginnt der Verteidiger. Laut dem forensischen Bericht sei dem Opfer als Erstes von vorne durch den Oberschenkel geschossen worden.
«Gemäss der Staatsanwaltschaft hatte sich das Opfer im Dezember 2007 in einem Restaurant in Schaffhausen befunden, bevor er mutmasslich von dessen Ehefrau angerufen wurde», sagt der Anwalt. Jedoch stehe in der Anklageschrift, dass die Beschuldigten Karm Ahmed anriefen, was jedoch stets bestritten wurde. «Es wird georakelt, dass diese zehntausend Franken Bargeld, welche die Ehefrau des Opfers zur Aufbewahrung erhielt, eine Rolle spielen im Fall», sagt der Verteidiger.