Kinderzuschlag und Bürgergeld sollen Bedürftige finanziell unterstützen. Können die beiden Leistungen auch gleichzeitig bezogen werden?
und gilt als hilfebedürftig. Laut dem Bundesarbeitsministerium ist das Bürgergeld eine Grundsicherung, die das Existenzminimum sichern soll. Aber es gibt auch andere Leistungen und Sozialleistungen, die Bedürftige unterstützen und unter Umständen auch gleichzeitig mit dembei pflegebedürftigen Personen.
Das Einkommen der Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils unterschreitet die Mindestgrenze von 900 Euro brutto bei Paaren und 600 Euro bei Alleinerziehenden nicht.und der Kinderzuschlag nicht gleichzeitig bezogen werden, denn laut der Bundesagentur für Arbeit zählt der Kinderzuschlag zu den vorrangigen Leistungen. Besteht ein Anspruch, muss dieser also vor dem Bürgergeld beantragt werden.
Von der Regel gibt es übrigens eine Ausnahme: Ein gleichzeitiger Bezug von Bürgergeld und Kinderzuschlag ist laut der Bundesagentur für Arbeit"ausnahmsweise möglich", wenn die Bedürftigkeit während des laufenden Bezugs von Kinderzuschlag eintritt. In diesem Fall können beide Leistungen gleichzeitig bezogen werden."Der Kinderzuschlag wird dann als Einkommen beim Bürgergeld berücksichtigt", schreibt die Bundesagentur für Arbeit.
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