Es geht um Gelder, die eigentlich dafür gedacht waren, die Corona-Krise abzumildern. 2021 wurden sie von der Bundesregierung in den Klimafonds übertragen. Ein umstrittenes Vorgehen, das jetzt auch beim Bundesverfassungsgericht durchgefallen ist.
Der Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung von Ende 2021 war ziemlich umstritten. So sehr, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt hatte - letztendlich mit Erfolg.Stein des Anstoßes war damals, dass die Bundesregierung 60 Milliarden Euro, die eigentlich für die Bewältigung der Corona-Krise gedacht waren, umgewidmet hatte: Sie wurden in den Klimafonds verschoben.
Wichtige finanzielle Absprachen aus den Koalitionsverhandlungen der Ampel-Parteien dürften damit nichtig sein. Ähnlich äußerte sich CSU-Generalsekretär Martin Huber: Mit der Entscheidung zeige sich das "krachende Scheitern" der "Taschenspielertricks" und "Schummel-Politik" von Kanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner : "Wer unfähig ist, einen verfassungskonformen Haushalt auf die Beine zu stellen, ist regierungsunfähig.
Der Ampel-Regierung bleibt laut Fuest nur die Option, Ausgaben zu kürzen, im Haushalt umzuschichten oder die Steuern zu erhöhen. Andernfalls müsste man auch für 2023 und 2024 eine Notlage feststellen, um die Vorgaben der Schuldenbremse erneut umgehen zu können.
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