Letztes Jahr stimmte das Stimmvolk für das Frauenrentenalter 65. Der Bundesrat gab heute die Umsetzungsdetails bekannt.
Die im September 2022 an der Urne knapp gutgeheissene AHV-Reform wird nun durch den Bundesrat umgesetzt. Er hat heute die Details bekannt gegeben, wie er die Reform umsetzen will. Das Renten-Referenzalter für Frauen steigt 2025 erstmals um drei Monate – betroffen sind 1961 Geborene.
Kompensation für MehrarbeitDer Bundesrat hat am Mittwoch per Verordnung festgelegt, dass der Zuschlag auf die Rente der Frauen der neun Übergangsjahrgänge aufgrund des bis zum Erreichen des Renten-Referenzalters erzielten durchschnittlichen Jahreseinkommens festgelegt wird. Der Beitrag wird lebenslang in unveränderter Höhe ausbezahlt.
Auch Regelung für TeilrenteBei Teilrenten wird der Rentenzuschlag nach Beitragsjahren abgestuft. Wie die Altersrente soll auch die Höhe des Rentenzuschlags davon abhängen, wie lange die versicherte Frau Beiträge bezahlt hat. Frauen der neun Übergangsjahrgänge, die sich vorzeitig pensionieren lassen, wird die AHV-Rente weniger stark gekürzt.
Flexibilisierung des RentenbezugsAb 2024 wird für alle ein Teilvorbezug oder ein Teilaufschub der Rente möglich, was erlaubt, die Erwerbsarbeit schrittweise zu reduzieren. Wer über das Referenzalter hinaus für Lohn arbeitet, kann neu wählen, ob er oder sie auf dem gesamten Einkommen AHV-Beiträge zahlen oder dies bis zum Freibetrag nicht tun will.
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