Der Bundesrat verhandelt mit der EU über Ausnahmen im Personenfreizügigkeitsabkommen, um das Sozialsystem zu schützen.
Der Bundesrat führt Gespräche mit der Europäischen Union, um Ausnahmeregelungen im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens zu erreichen. - dpa. Der Bundesrat will mit der EU-Kommission verschiedene Ausnahmen verhandeln, um unter anderem das Schweiz er Sozialsystem zu schützen und Landesverweise weiterhin praktizieren zu können.
Konkret sollen grundsätzlich alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz einer Arbeit nachgehen, nach fünf Jahren ein Recht auf Daueraufenthalt erhalten. Aktuell gilt diese Regelung nur für einige EU-Staaten, für andere liegt die Mindestdauer bei zehn Jahren. Schweizerinnen und Schweizer erhalten nach fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht in EU-Staaten, sofern sie in diesen leben.
Die derzeit von der Schweiz verwendeten Identitätskarten entsprechen den EU-Anforderungen nicht. So heisst es in der Verständigung. Die Schweiz müsste aber ihre Personalausweise nicht zwingend den EU-Anforderungen anpassen. Allerdings könnten diese Ausweise in Zukunft nicht mehr zur Ausübung der Personenfreizügigkeit verwendet werden. Diese Regelung würde erst elf Jahre nach Inkrafttreten des angepassten FZA gelten. Somit wären die aktuellen Ausweise für eine gegebene Übergangzeit im EU-Raum weiterhin gültig.
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