Michael Schöll verteidigt die Rechtsanalyse zur Volksabstimmung über das EU-Verhandlungsergebnis. Ein Ständemehr wäre somit nicht erforderlich.
Michael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz, bei einer Medienveranstaltung. - keystoneDie Rechtsanalyse, die Ende Juni veröffentlicht wurde, kam zum Schuss, dass das Ergebnis der EU-Verhandlungen gemäss geltender Verfassung nicht dem obligatorischen, sondern nur dem fakultativen Referendum unterstellt werden kann. Somit würde das Volksmehr genügen, das Ständemehr wäre nicht erforderlich.
«Praktisch alle juristischen Argumente sprechen für diese Sichtweise», sagte Schöll. «Das hat offensichtlich Irritationen ausgelöst. Doch bisher hat mir niemand aufgezeigt, dass unser Gutachten Fehler oder Lücken aufweisen würde.»Beim Gutachten handelt es sich um eine juristische und nicht um eine politische Einschätzung.
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