… und der Prozessbericht mit den deutlichen Worten eines Strafrechtsprofessors: «Es lag eine nach menschenrechtlichen Vorgaben verbotene Langzeithaft vor.»
Eine drakonische Freiheitsstrafe oder ein Freispruch: So weit gehen die Anträge am Strafprozess auseinander. Im Zentrum aber steht die Frage nach den Menschenrechten. Dazu äusserte sich ein Gerichtsexperte überraschend klar.
Versuchte schwere Körperverletzung, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte Die Verteidiger Kellers sprechen von einer Notstandssituation. Der Insasse habe sich wehren müssen, um nicht völlig zugrunde zu gehen. Zu einem allfälligen Notstand oder zu einer allfällig gerechtfertigten Gegenwehr des Häftlings äusserte sich der Berner Strafrechtsprofessor in Dielsdorf nicht.
«Die Lebensgeschichte von Brian Keller lässt den Fall als sehr gravierend erscheinen», sagte Jonas Weber vor dem Bezirksgericht Dielsdorf. Die Haftbedingungen mit der Renitenz des Insassen zu begründen, greife «nur bedingt». Das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention gelte absolut, auch unter schwierigsten Bedingungen und unabhängig vom Verhalten der betroffenen Person.
Staatsanwalt Ulrich Krättli sah sich von den Ausführungen des psychiatrischen Gutachters bestätigt. Für den Ankläger war klar, dass Keller die Verantwortung für sein Verhalten in der Pöschwies übernehmen müsse und von einer Notstandssituation nicht die Rede sein könne.
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