Brian Keller: Es geht um Folter

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… und der Prozessbericht mit den deutlichen Worten eines Strafrechtsprofessors: «Es lag eine nach menschen­rechtlichen Vorgaben verbotene Langzeithaft vor.»

Eine drakonische Freiheits­strafe oder ein Freispruch: So weit gehen die Anträge am Straf­prozess auseinander. Im Zentrum aber steht die Frage nach den Menschen­rechten. Dazu äusserte sich ein Gerichts­experte überraschend klar.

Versuchte schwere Körper­verletzung, einfache Körper­verletzung, Sach­beschädigung, Drohung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte Die Verteidiger Kellers sprechen von einer Notstands­situation. Der Insasse habe sich wehren müssen, um nicht völlig zugrunde zu gehen. Zu einem allfälligen Notstand oder zu einer allfällig gerecht­fertigten Gegenwehr des Häftlings äusserte sich der Berner Strafrechts­professor in Dielsdorf nicht.

«Die Lebens­geschichte von Brian Keller lässt den Fall als sehr gravierend erscheinen», sagte Jonas Weber vor dem Bezirks­gericht Dielsdorf. Die Haft­bedingungen mit der Renitenz des Insassen zu begründen, greife «nur bedingt». Das Folter­verbot der Europäischen Menschenrechts­konvention gelte absolut, auch unter schwierigsten Bedingungen und unabhängig vom Verhalten der betroffenen Person.

Staatsanwalt Ulrich Krättli sah sich von den Ausführungen des psychiatrischen Gutachters bestätigt. Für den Ankläger war klar, dass Keller die Verantwortung für sein Verhalten in der Pöschwies übernehmen müsse und von einer Notstands­situation nicht die Rede sein könne.

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