Demnach bleibt die Belastungssituation praktisch unverändert. Die Allgemeinverfügung, mit der die Nutzung des Grundwassers im nordöstlichen Bereich
Claus Zettl
An den einzelnen Messstellen wurden gegenüber früheren Messungen nur geringfügige Schwankungen festgestellt. Die Allgemeinverfügung, mit der die Stadt die Nutzung des Grundwassers im nordöstlichen Bereich des ehemaligen BMI-Geländes zum Schutz der Anwohner untersagt, muss daher nicht ausgeweitet werden.
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