Caroline H. ist seit 23 Jahren verwahrt. Das soll sich nun ändern. Frei kommt die heute 51-Jährige aber nicht.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieEinst nannten die Medien sie «die gefährlichste Frau der Schweiz». Seit 23 Jahren ist die sogenannte Parkhausmörderin Caroline H. verwahrt. Das soll sich nun ändern. Das Bezirksgericht Zürich hat entschieden, die Verwahrung in eine stationäre Massnahme umzuwandeln.
Frei kommt die heute 51-Jährige damit jahrelang nicht. Eine stationäre Massnahme kann zwar vorerst nur für fünf Jahre angeordnet werden, sie kann aber immer wieder verlängert werden, solange eine Rückfallgefahr besteht.Was sich für Caroline H. hingegen ändert: Sie hat ein Recht auf intensive psychotherapeutische Behandlung. Zwar gesteht ihr die Justizvollzugsanstalt Hindelbank schon heute eine solche Therapie zu, aber auf freiwilliger Basis.
Dank der neuen Rechtsform hat Caroline H. langfristig auch Aussicht auf gewisse Öffnungsschritte wie Gruppentherapien und regelmässige begleitete Ausgänge. Sie brauche eine Perspektive, sagte sie dem Gericht, und die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme würde ihr eine solche geben.Grund für das neue Regime: Caroline H. hat in den letzten Jahren eine Entwicklung durchlaufen, die selbst Fachleute für völlig unwahrscheinlich hielten.
In den ersten Jahren im Gefängnis war sie aus Sicherheitsgründen völlig isoliert, heute lebt sie in einer Abteilung mit 16 anderen Frauen, in der die Zellentüren von 7 bis 21 Uhr offen sind.Das Zürcher Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung hält die Verwahrung deshalb für nicht mehr nötig. Caroline H.
Gegen die Umwandlung sprach sich die Oberstaatsanwaltschaft aus. Dass Caroline H. ihr Mordgeständnis drei Jahre nach der Verurteilung widerrufen hat, zeige, dass sie nicht wirklich therapierbar sei. Eine stationäre Massnahme komme aber nur infrage, wenn sich damit das Rückfallrisiko in absehbarer Zeit deutlich senken lasse.
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