Nach Trunkenheits- oder Drogenfahrten mit dem Auto sind oft Fahrverbote fällig. Was aber, wenn die berauschte Fahrt mit einem E-Scooter stattfand?
Mit Bußgeld und Fahrverbot muss nicht nur rechnen, wer betrunken mit dem Auto fährt. Das droht auch bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten mit sogenannten E-Scootern. So entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Fall , auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.
Im konkreten Fall fuhr ein Mann unter erheblichen Drogeneinfluss auf einem elektrischen Tretroller – und wurde erwischt. In Folge verurteilte das zuständige Amtsgericht den Mann zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot. Gegen das Fahrverbot wollte der Mann vorgehen. Im Zusammenhang mit einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt auf einem E-Scooter ist nicht regelmäßig ein Fahrverbot zu verhängen, argumentierte der Betroffene sinngemäß.
Da mit einem solchen Fahrzeug viel einfacher als etwa mit einem normalen Fahrrad beschleunigt werden kann, müsse diese Geschwindigkeit vom Fahrer auch beherrscht werden. Beeinträchtigungen des Gleichgewichts und abrupte Bewegungen mit dem Lenker könnten sehr viel größere Auswirkungen auf die Fahrweise haben. Und dadurch können kritische Situationen für andere Verkehrsteilnehmer hervorgerufen werden.
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