Dass Staatsanwälte bei armen Menschen nur Tagessätze von fünf Euro fordern sollen, wird als Eingriff in richterliche Unabhängigkeit begriffen. Justizsenatorin Lena Kreck verteidigt die Vorgabe hingegen.
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Hintergrund ist eine bereits im Dezember von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers angekündigte Verfügung. Die Staatsanwaltschaft soll demnach für Personen, deren Einkommen am Existenzminimum liegt, nicht mehr Tagessätze von 15 sondern nur noch von fünf Euro beantragen. Kreck verwies darauf, dass man den Urteilen nicht vorgreifen wolle. „Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Strafe, am Ende entscheiden die Gerichte.“ Diese würden bereits jetzt nicht zwingend der Auffassung der der Anklagebehörde folgen.
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