Wegen der massiven Probleme bei der Wahl in Berlin am 26. September 2021 muss nun die Wahl des Abgeordnetenhauses und der Bezirksvertreter komplett wiederholt werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.
Nun hat der Verfassungsgerichtshof angeordnet, die Wahl zu wiederholen. Er stützt sich dabei auf die Auswertung der Protokolle aus den Wahllokalen und auf Stellungnahmen von Beteiligten. Gerichtspräsidentin Ludgera Selting argumentierte zudem, man könne nicht mehr feststellen, wie viele Menschen ihre Stimme wegen der Pannen nicht abgeben konnten. Die Pannen seien mandatsrelevant gewesen, sagte Selting bereits im September bei der mündlichen Verhandlung.
Einen ähnlichen Fall gab es 1993 in Hamburg: Damals erzwangen Einsprüche eine Wiederholungswahl. Die Hamburger Bürgerschaft löste sich zuvor aber selbst auf, und so kam es statt zu einer Wiederholungs- zu einer Neuwahl, für die die Kandidaten neu nominiert und die Listen neu aufgestellt werden mussten. In Berlin steht nun eine Wiederholungswahl an, erstmals auf Landesebene in Deutschland.
Wegen der Wahlpannen könnte in Teilen Berlins auch die Bundestagswahl wiederholt werden, und zwar in 327 von 2256 Wahlbezirken sowie gut 100 Briefwahlbezirken.
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