Berlin-Plan für Gendergerechtigkeit

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Berlins Beamte und Angestellte können jetzt beim Absender ihrer E-Mails klarstellen, wer sie sind und wie sie angeredet werden möchten.

Die fürs Landespersonal zuständige Finanzverwaltung empfiehlt per Rundschreiben, das bevorzugte Personalpronomen und die bevorzugte Anrede in der Mail-Signatur aufzunehmen. „Dies ist in mehrfacher Hinsicht auch eine Hilfe für den Empfänger bei der weiteren Kommunikation“, sagt Behördensprecher Frederik Bombusch .

Hintergrund ist das Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung . Danach müssen Arbeitgeber Beschäftigte vor am Arbeitsplatz schützen, was vor allem für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nicht-binäre Personen zutrifft. Um sie aber nicht zu stigmatisieren, ging die Empfehlung an alle Beschäftigten raus.In dem Rundschreiben heißt es: „Die Anrede sollte sich nach der Selbstauskunft der Person richten und nicht danach, wie andere ihr Geschlecht wahrnehmen oder ihren Vornamen deuten.

Es gibt aber weitere Gründe für eine Änderung des Absenders: Die Angabe des bevorzugten Personalpronomens verhindert Missverständnisse. Etwa, wenn Vornamen sowohl männlich als auch weiblich sein können . Hier der Auszug aus dem Rundschreiben an Berlins Beamte und angestellte:Oder bei ausländischen und seltenen Namen, die vom Empfänger schwer zuzuordnen sind. Ein zunehmendes Thema in einer Verwaltung, die beim Personal immer diverser werden will und muss.

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