Berlin: 99-jähriger ehemaliger NS-Wachmann muss nicht vor Gericht

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Wegen »dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit« entkommt ein Greis seiner Gerichtsverhandlung. Er soll als Jugendlicher während des Zweiten Weltkriegs in einem Gefangenenlager den Massenmord ermöglicht haben.

Ein 99-jähriger, der als NS-Wachmann mutmaßlich Beihilfe zum Mord in hunderten Fällen geleistet hat, muss nicht vors Gericht. Der Angeschuldigte sei »aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft verhandlungsunfähig«.

geleistet haben. Laut der Berliner Staatsanwaltschaft soll der Mann als Angehöriger eines Landesschützenbataillons der Wehrmacht unter anderem die dort untergebrachten sowjetischen Kriegsgefangenen bewacht haben. Daneben sei er als einfacher Soldat in der Innenverwaltung des Lagers tätig gewesen.

Ein Sachverständiger war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeschuldigte nicht verhandlungsfähig sei. Eine Besserung sei zudem nicht zu erwarten. Die Anklage wurde daher nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Über die Zulassung der Anklage hatte eine Jugendkammer des Landgerichts entschieden, da der Angeschuldigte zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten als Heranwachsender gehandelt haben soll.

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