München (ots) - Mit einem juristischen Paukenschlag endete vergangene Woche ein Arbeitsgerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin. Eine entlassene Direktorin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
Mit einem juristischen Paukenschlag endete vergangene Woche ein Arbeitsgerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin. Eine entlassene Direktorin des Rundfunk Berlin-Brandenburg wollte ihr Ruhegeld einklagen, dass ihr laut Vertrag zustand. Nur bis zum Renteneintritt hätten sich die Zahlungen auf 1,8 Millionen EUR summiert.
Nun erklärte das Gericht den Dienstvertrag wegen Sittenwidrigkeit für nichtig, es sei ein"wucherähnliches Rechtsgeschäft" und es bestünde ein"grobes Missverhältnis" zwischen Leistung und Entlohnung. Juristen sprechen von einem"einmaligen Vorgang" und dass die Aussage"sittenwidrig" eine"Ohrfeige" für den RBB sei.
Für die Bayernpartei zeigt dies in allererster Linie, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nichts aus seinen Fehlern lernt. Gerade die mehr als üppige Vergütung der Führungsebenen stößt immer mehr Zwangsgebührenzahlern zu Recht sauer auf. Und die Pensionslasten werden in der Zukunft einer immer größeren Belastung für Haushalte der Sender sein.
Zusammenfassend kommentierte der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber:"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht reformierbar, das zeigt sich hier erneut. Werden irgendwo durch öffentlichen Druck erzwungene zarte Schritte in die richtige Richtung gemacht, kommen an anderer Stelle solche Schoten ans Licht. Ich kann deshalb nur unsere Forderung nach einer Auflösung der Öffentliche-Rechtlichen wiederholen.Pressekontakt:presse@bayernpartei.
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/127746/5610989Megatrend Künstliche IntelligenzSteigen Sie jetzt ein und nutzen Sie die einmalige Chance, die Ihnen die KI-Revolution bietet! Wir zeigen Ihnen 3 ETFs für zukunftsorientierte Anleger.Hier klicken
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