Die bayerischen Regeln im ersten Corona-Lockdown war laut Gerichtsurteil zu streng. Wer bei Verstößen damals zahlen musste, soll sein Geld nun auf Antrag zurückbekommen können, findet die Staatsregierung. Die Kommunen reagieren irritiert.
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"Die Kreisverwaltungsbehörden haben die Corona-Verordnung der Bayerischen Staatsregierung umgesetzt", betonte Buckenhofer. Zumindest über einen Ersatz des Aufwandes für die Rückabwicklung solle daher auch nachgedacht werden. Letztlich hätten die Kreisverwaltungsbehörden nur eine Verordnung der Staatsregierung vollzogen."Die Staatsregierung muss daher nun auch Hinweise für einen einheitlichen Vollzug der Rückabwicklung geben.
Ähnlich äußerte sich am Donnerstag ein Sprecher des Bayerischen Landkreistags. Es handle sich um"eine rein staatliche Angelegenheit", sagte der Sprecher. Man erwarte nun von der Staatsregierung eine einheitliche Empfehlung, wie die Kommunen mit den Bußgeldern aus dem ersten Lockdown umgehen sollen. , dass aus ihrer Sicht unberechtigt eingeforderte Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 möglicherweise von den Betroffenen zurückgefordert werden könnten.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Justizminister Georg Eisenreich hatten mitgeteilt, dass sie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche eine Rückzahlung"unter bestimmten Voraussetzungen" für möglich halten."In dieser Haltung herrscht Konsens in der Staatsregierung." Wie eine Rückzahlung im Detail aussehen könnte, sei aber noch offen und noch in Arbeit, hieß es weiter.
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