München: Mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten des bayerischen Artenschutzgesetzes hat der Verfassungsgerichtshof die Regelung für rechtskonform erklärt. Die AfD hatte dagegen geklagt. Sie stützte sich im wesentlichen auf vermeintliche Formfehler beim Volksbegehren 'Rettet die Bienen' sowie bei dessen Zulassung durch das Innenministerium.
München: Mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten des bayerischen Artenschutzgesetzes hat der Verfassungsgerichtshof die Regelung für rechtskonform erklärt. Die AfD hatte dagegen geklagt.
Sie stützte sich im wesentlichen auf vermeintliche Formfehler beim Volksbegehren "Rettet die Bienen" sowie bei dessen Zulassung durch das Innenministerium. Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Verfassungsverstöße seien nicht feststellbar. Das Volksbegehren war mit rund 1,75 Millionen Unterschriften das bisher erfolgreichste in Bayern überhaupt.
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