Der Basler Grosse Rat hat auf Empfehlung der Begnadigungskommission einen 35-jährigen Straftäter teilweise begnadigt. Die Strafe wurde in eine teilbedingte Strafe mit elektronischer Überwachung umgewandelt, wodurch er seiner Arbeit nachgehen kann.
Der Basler Grosse Rat hat einen 35-jährigen Straftäter teilweise begnadigt. Die Begnadigung skommission empfahl die Umwandlung in eine teilbedingte Strafe mit elektronischer Überwachung.In der ersten Septembersitzung hiess der Basler Grosse Rat ein Gesuch der Begnadigung skommission mit grossem Mehr gut und wandelte damit die Strafe eines verurteilten Straftäters um.
Die Strafanstalt darf er verlassen und der unbedingten Teil seiner Strafe mit der elektronischen Überwachung verbüssen. Somit kann er seiner Arbeit nachgehen. Diese sind über seine komplette Situation aufgeklärt worden.«Er hat in der ganzen Zeit seit seiner Verurteilung gearbeitet und grosse Summen seiner Schulden getilgt», so die Präsidentin der Begnadigungskommission Edibe Gölgeli im Grossen Rat.
Das kantonale Begnadigungsgesetz bildet die Grundlage für das Gnadenverfahren. Anträge auf Begnadigung müssen beim Präsidium des Grossen Rats eingereicht werden, das formell zulässige Gesuche an die zuständige Kommission weiterleitet.
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