In einem Tweet sprach die Hochschul-Dozentin Bahar Aslan vom „braunen Dreck“ bei der Polizei und sorgte damit für einen Eklat. Dann verlor sie ihren Job.
Die Hochschule hatte diesen und weitere Tweets sowie eine nicht eingeholte Nebentätigkeitsgenehmigung zum Anlass genommen, den Lehrauftrag zu widerrufen.
Sie habe es jedoch versäumt, in die erforderliche Gesamtbetrachtung Umstände einzubeziehen, die für Aslan sprächen, kritisierte das Gericht. Zudem seien ihr Umstände zur Last gelegt worden, wie etwa Drohungen Dritter gegen die Hochschule, die ihr nicht zur Last gelegt werden könnten.
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